Neues Gesetz gegen digitale Gewalt verstößt laut SpaceNet AG gegen EU-Recht und ignoriert Grundrechte.
Ein neuer Referentenentwurf der Bundesregierung sorgt für juristische Unruhe: Das geplante „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“, das heute im Bundeskabinett beraten werden soll, enthält nach Einschätzung der SpaceNet AG in wesentlichen Teilen rechtswidrige Regelungen. Der Münchener Managed-IT-Dienstleister, der 2016 bereits erfolgreich gegen die damalige Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte, sieht in dem Entwurf einen erneuten – und kaum verkleideten – Versuch, die vielfach gescheiterte massenhafte Datenspeicherung durch eine Seitentür wieder einzuführen.
Speicherfrist de facto unbegrenzt
Auf den ersten Blick erscheint die im Gesetzentwurf vorgesehene Speicherdauer moderat: Drei Monate sollen Verbindungsdaten maximal gespeichert werden. Doch der Teufel steckt im Detail. SpaceNet-Vorstand Sebastian von Bomhard erläutert die Crux der Regelung:
„Problematisch ist vor allem die Dauer der Speicherung von Nutzerdaten. Diese ist zwar im Gesetzentwurf auf drei Monate beschränkt, tatsächlich muss dieser Zeitraum jedoch regelmäßig überschritten werden, denn das Gesetz fordert eine Speicherung der Verbindungsdaten mit Beginn ihrer Zuweisung und Löschung nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Endes der Zuweisung. Tatsächlich werden Internetverbindungen heutzutage oft recht selten getrennt und neu zugewiesen, so dass sich in der Praxis deutlich längere Aufzeichnungszeiträume bis hin zu Jahren ergeben.“
Damit, so von Bomhard, verstoße der Entwurf gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2024, das eine möglichst kurzfristige Datenspeicherung fordert. Nicht drei Monate auf dem Papier, sondern möglicherweise jahrelange Protokollierung realer Internetaktivitäten wäre die Konsequenz.
Digitale Gewalt als Vorwand?
SpaceNet kritisiert nicht nur die technische Ausgestaltung des Entwurfs, sondern auch seine politische Stoßrichtung. Das Unternehmen sieht ein strukturelles Problem darin, dass ein gesellschaftlich relevantes Thema – der Schutz vor Hass und Gewalt im Netz – genutzt wird, um eine davon weitgehend unabhängige, umstrittene Maßnahme zu legitimieren.
Von Bomhard zieht dabei eine klare Parallele: Die Bundesregierung lehne zurecht eine Klarnamenpflicht im Internet ab. Doch die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen komme im Ergebnis auf dasselbe hinaus: eine flächendeckende Identifizierbarkeit aller Nutzerinnen und Nutzer ohne konkreten Verdacht.
Technisch ist die Grundproblematik ohnehin bekannt: Schwere Straftaten im Netz lassen sich mit einfach zugänglichen Mitteln wie VPN-Diensten auch von technischen Laien verschleiern. Eine massenhafte Vorratsspeicherung von IP-Daten löst dieses Problem nicht – sie belastet stattdessen die überwältigende Mehrheit unbescholtener Nutzer.
Quick-Freeze hätte einen Ausweg geboten
Einen gangbaren Kompromiss hätte nach Ansicht von SpaceNet das im Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung verankerte Quick-Freeze-Verfahren geboten: Dabei werden Verkehrsdaten nur auf dringenden Verdacht eingefroren und dürfen erst nach richterlichem Beschluss ausgewertet werden. Dieses Modell verbindet effektive Strafverfolgung mit der Wahrung von Grundrechten – und bleibt damit im Einklang mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sowie des EuGH aus 2022 und 2024.
Hinzu kommt: Moderne KI-Analyseverfahren bieten heute völlig neue Möglichkeiten zur Strafverfolgung. Dieser Fortschritt wird jedoch konterkariert, wenn Strafverfolgungsbehörden auf anlasslos gesammelte Massendaten setzen, statt gezielte, rechtlich abgesicherte Instrumente einzusetzen.
Finanzielle Last für Verbraucher
Der Gesetzentwurf hätte auch konkrete wirtschaftliche Folgen. Eine EU-rechtskonforme Umsetzung der geplanten Speicherpflichten würde Internetprovider mit massiven Kosten belasten – Ausgaben, die letztlich an die Endkunden weitergegeben werden dürften. Höhere Preise für Internetanschlüsse wären die absehbare Konsequenz für Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Ein alter Bekannter im neuen Gewand
SpaceNet blickt auf eine jahrelange juristische Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung zurück: 2016 klagte das Unternehmen erfolgreich gegen die damalige gesetzliche Regelung. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtswidrigkeit der pauschalen Datenspeicherung – ein wegweisendes Urteil für Datenschutz und unternehmerische Rechtssicherheit.
Nun, fast ein Jahrzehnt später, sieht sich SpaceNet mit einem nahezu identischen Vorhaben konfrontiert, diesmal verpackt in den Mantel des Schutzes vor digitaler Gewalt. Sebastian von Bomhard bringt die Haltung des Unternehmens unmissverständlich auf den Punkt:
„In der von der Koalition geplanten Form bleibt die Vorratsdatenspeicherung ein pauschaler Eingriff in die Bürgerrechte. Jetzt wird zusätzlich zur Speicherdauer sogar noch die Art der Daten erweitert, die gespeichert werden sollen. Der Charakter dieses Instruments ignoriert das wertvolle Prinzip der Unschuldsvermutung und macht Vertrauen in die deutsche Digitalpolitik weitgehend unmöglich.“

Dr. Jakob Jung ist Chefredakteur Security Storage und Channel Germany. Er ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Journalismus tätig. Zu seinen beruflichen Stationen gehören Computer Reseller News, Heise Resale, Informationweek, Techtarget (Storage und Datacenter) sowie ChannelBiz. Darüber hinaus ist er für zahlreiche IT-Publikationen freiberuflich tätig, darunter Computerwoche, Channelpartner, IT-Business, Storage-Insider und ZDnet. Seine Themenschwerpunkte sind Channel, Storage, Security, Datacenter, ERP und CRM.
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